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Beispielabrechnung

So sieht die Jahresabrechnung einer Wohnung aus

Eine Hausverwaltung will vor allem eines wissen: Was bekommt der Bewohner am Ende in die Hand, und lässt sich das im Streitfall erklären? Hier ist eine vollständige Rechnung aus einem erfundenen Haus mit acht Parteien, einer Dachanlage, Allgemeinstrom und einer Wallbox am Stellplatz. Jede Zeile entspricht dem, was Energy Flow Control auf echten Rechnungen ausweist.

Mehrfamilienhaus Abrechnungsjahr 2025 · 8 Parteien · 30 kWp Dachanlage · erfundene Angaben

WEG Beispielstraße 12

vertreten durch Beispiel Hausverwaltung GmbH
Beispielstraße 12 · 10000 Berlin

EFCerstellt mit Energy Flow Control

Lea Beispiel
Beispielstraße 12 · Wohnung 2.1 (2. OG links)
10000 Berlin

Rechnungsnummer
RE-2026-0017
Belegdatum
12.01.2026
Leistungszeitraum
01.01.2025 – 31.12.2025
Kundennummer
K-00021
Tarif
Bewohner 2025
Wohnfläche
78 m² von 629 m²

Stromabrechnung 2025 · Wohnung 2.1

Ihre Wohnung bezieht Strom aus der Dachanlage des Hauses und, wenn die Sonne nicht reicht, aus dem Netz. Beides wird getrennt ausgewiesen und getrennt bepreist. Die Zählerstände stammen aus der laufenden Aufzeichnung der Anlage; der Solaranteil ist der Anteil Ihres Verbrauchs, der im selben Zeitraum vom Dach gedeckt wurde.

1 · Wohnungsstrom Zähler 1EFC 0012 3456 · Wohnung 2.1

ZählerständekWh
An Ende (31.12.2025)16.571,4
Zu Beginn (01.01.2025)−14.382,6
Verbrauch2.188,8
Verbräuche
Solar802,4
Reststrom1.386,4
Summe2.188,8
Kosten
Solar · 802,4 kWh × 0,25 €200,60 €
Reststrom · 1.386,4 kWh × 0,36 €499,10 €
Summe699,70 €

2 · Allgemeinstrom Zähler 1EFC 0009 8812 · Treppenhaus, Aufzug, Heizungspumpe

ZählerständekWh
An Ende (31.12.2025)64.388,5
Zu Beginn (01.01.2025)−61.204,0
Verbrauch des Zählers3.184,5
Nach Wohn-/Nutzfläche auf die Einheiten verteilt (78 m² von 629 m²). Leerstand trägt der Betreiber.
Verbräuche
Solar240,9
Reststrom154,0
Summe394,9
Kosten
Solar · 240,9 kWh × 0,25 €60,23 €
Reststrom · 154,0 kWh × 0,36 €55,44 €
Summe115,67 €

3 · Ladestrom Wallbox Stellplatz 7 · Zähler in der Wallbox · 41 Ladevorgänge

ZählerständekWh
An Ende (31.12.2025)3.570,8
Zu Beginn (01.01.2025)−1.912,3
Geladen1.658,5
Verbräuche
Solar712,1
Reststrom946,4
Summe1.658,5
Kosten
Solar · 712,1 kWh × 0,22 €156,66 €
Reststrom · 946,4 kWh × 0,38 €359,63 €
Summe516,29 €
Summe netto1.331,66 €
Umsatzsteuer 19 %253,02 €
Rechnungsbetrag1.584,68 €

Zahlbar bis 11.02.2026 auf das unten genannte Konto. Von 4.242,2 kWh in diesem Jahr kamen 1.755,4 kWh vom Dach, das sind 41 %. Rechnung, Zahlungen und Kontostand finden Sie jederzeit in Ihrem Kundenportal.

Tarif „Bewohner 2025“: Solarstrom 0,25 €/kWh, Reststrom 0,36 €/kWh; Ladestrom 0,22 €/kWh Solar, 0,38 €/kWh Reststrom – Nettopreise. Steuersatz nach Einstellung des Betreibers; bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG entfällt die Umsatzsteuerzeile. Beleg Nr. J-2026-0041 im Buchungsjournal, festgeschrieben am 12.01.2026. Bankverbindung: Beispiel Hausverwaltung GmbH · IBAN DE00 0000 0000 0000 0000 00. Beispiel mit erfundenen Angaben – Haus, Personen, Zähler und Beträge sind nicht echt.

Was auf dieser Rechnung steht – und warum

Zwei Preise je Kilowattstunde

Jeder Zähler wird in einen Solar- und einen Reststromanteil zerlegt. Der Solaranteil ist der Teil des Verbrauchs, der im selben Zeitraum von der Dachanlage gedeckt war, anteilig über alle Abnehmer im Haus. Der Betreiber legt im Tarif beide Preise fest, getrennt nach Verwendung: Wohnungsstrom, Ladestrom, Heizstab oder Wärmepumpe können verschieden bepreist werden. So sieht jeder Bewohner, was ihm die Dachanlage gebracht hat.

Ein geteilter Zähler mit ausgewiesenem Anteil

Der Allgemeinstrom (Treppenhaus, Aufzug, Heizungspumpe) läuft über einen eigenen Zähler. Statt einer Sammelposition steht auf der Rechnung der ganze Zähler mit seinen Ständen, dann der Anteil des Bewohners und der Schlüssel dahinter: nach Wohn- und Nutzfläche, oder gleichmäßig, wenn für eine Einheit keine Fläche hinterlegt ist. Leerstand bleibt beim Betreiber. Die Verteilung ist abschaltbar und im Auslieferungszustand aus, weil ob und wie umgelegt wird, am Mietvertrag hängt, nicht an der Technik. Details im Ratgeber Allgemeinstrom verteilen.

Ladestrom je Nutzer

Die Wallbox am Stellplatz misst selbst; jeder Ladevorgang ist einem Kunden zugeordnet, über RFID, App, Knopf oder die feste Zuordnung der Wallbox zu einer Wohnung. Die Rechnung fasst das Jahr zusammen, im Kundenportal stehen die einzelnen Ladevorgänge mit Zeit, Energiemenge und Solaranteil. Was dafür beim Messen gilt, steht im Ratgeber Wallbox im Mehrfamilienhaus abrechnen.

Vollversorgung oder nur der Dachstrom

Dieses Beispiel zeigt das Modell, in dem der Betreiber auch den Reststrom liefert, also Netzstrom einkauft und weitergibt. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG bezieht jeder Bewohner seinen Reststrom weiter von einem Lieferanten seiner Wahl; dann enthält die Rechnung nur die Solarzeilen. Die drei Wege und ihre Pflichten erklärt der Ratgeber Mieterstrom abrechnen.

Keine Abschläge, dafür ein Kontoauszug

EFC kennt für Bewohner keine Abschlagspläne. Die Periode wird abgeschlossen, die Rechnung gestellt, Zahlungen werden gebucht; der Saldo steht im Kontoauszug des Portals. Korrekturen laufen als Gutschrift oder Nachforderung über eigene Belege, ein Storno ist eine Gegenbuchung. Alles landet im Buchungsjournal nach SKR03 oder SKR04 mit fortlaufenden Belegnummern.

So entsteht die Rechnung

  1. Zähler zuordnen. Jeder Zähler bekommt eine Einheit oder einen Kunden; Allgemeinstromzähler werden als Gemeinschaftsfläche markiert.
  2. Tarif je Kunde anlegen. Solar- und Reststrompreis, getrennt nach Verwendung; der Vertrag nennt Beginn und Ende.
  3. Messen lassen. EFC liest die Zähler laufend und ermittelt je Zeitfenster, wie viel vom Dach kam. Umzüge und Zählerwechsel teilen die Periode automatisch.
  4. Periode abschließen. Der Betreiber schließt die Abrechnungsperiode von Hand ab; EFC prüft vorher, ob jeder Verbrauch einen Preis hat, und erzeugt dann je Kunde eine Rechnung.
  5. Portal und Journal. Der Bewohner sieht die Rechnung und seinen Kontoauszug im Kundenportal; die Buchhaltung hat den Journalsatz und den festgeschriebenen Beleg.

Was Energy Flow Control davon übernimmt – und was nicht

Übernimmt: Messung je Zähler, Zerlegung in Solar- und Reststromanteil, Tarif je Kunde und Verwendung, Verteilung geteilter Zähler nach Fläche, Abrechnungsperioden, Rechnungen mit Buchungsjournal nach SKR03/04, Kontoauszug, Gutschrift und Nachforderung, Kundenportal mit Ladevorgängen.

Übernimmt nicht: den Versand der Rechnung als Brief oder PDF an die Bewohner (die Rechnung steht im Portal), Abschlagspläne, Mahnwesen, SEPA-Lastschrift, den Export für DATEV und die eichrechtliche Bewertung der Zähler. Die Umsatzsteuer rechnet EFC mit dem Satz, den der Betreiber einstellt; ob 19 % oder 0 % gelten, klärt der Steuerberater.

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