Zurück zum Ratgeber

Ratgeber · Betriebskosten

Allgemeinstrom im Mehrfamilienhaus: was dazugehört, wie er umgelegt wird und wie Solarstrom ihn senkt

Treppenhauslicht, Aufzug, Heizungspumpe, Außenbeleuchtung, Klingelanlage: Der Allgemeinstrom ist der unauffälligste Posten der Betriebskostenabrechnung – und der einfachste Abnehmer für eine Dachanlage. Was dazugehört, wie er verteilt wird und warum er allein eine Solaranlage nicht auslastet.

Stand Oktober 2026Lesezeit 6 MinutenFür Vermieter, Hausverwaltung, WEG

Was zählt zum Allgemeinstrom?

Umlagefähig ist, was in der Betriebskostenverordnung steht. Strom taucht dort an mehreren Stellen auf:

  • Beleuchtung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile: Treppenhaus, Flure, Keller, Außenanlagen (§ 2 Nr. 11 BetrKV).
  • Aufzug einschließlich Betriebsstrom (§ 2 Nr. 7).
  • Heizung und Warmwasser: der Betriebsstrom für Brenner, Pumpen und Regelung gehört zu den Heizkosten und wird nach der Heizkostenverordnung verteilt, nicht als Allgemeinstrom (§ 2 Nr. 4 und 5).
  • Gemeinschaftsantenne, Waschküche, Gartenpflege mit ihren Verbrauchern (§ 2 Nr. 10, 15, 16).

Nicht umlagefähig ist, was einzelnen Nutzern zugeordnet werden kann. Dazu gehören die Wallboxen: Ladestrom ist kein Betriebskostenposten, sondern wird je Nutzer vereinbart und abgerechnet (Wallbox-Ratgeber). Hängen Wallboxen am Allgemeinstromzähler, muss ihr Verbrauch über eigene Zähler herausgerechnet werden – sonst zahlen alle Mieter das Laden einzelner.

Wie wird umgelegt?

Ohne andere Vereinbarung gilt die Wohnfläche als Schlüssel (§ 556a Abs. 1 BGB). Mietvertrag oder Teilungserklärung können anderes festlegen: nach Einheiten, nach Personen, nach Miteigentumsanteilen. Zwei Grundsätze bleiben:

  • Leerstand trägt der Vermieter. Der Anteil einer leeren Wohnung darf nicht auf die übrigen Mieter verteilt werden.
  • Nebenräume tragen nicht. Garagen, Stellplätze und Keller werden üblicherweise nicht wie Wohnungen beteiligt, es sei denn, der Vertrag sagt es ausdrücklich.

Solarstrom am Allgemeinstrom: der einfache Einstieg und sein Haken

Eine Dachanlage, die nur den Allgemeinstrom versorgt, ist rechtlich die einfachste Lösung: Der Vermieter verbraucht seinen eigenen Strom, es gibt kein Lieferverhältnis mit den Bewohnern, die Betriebskosten sinken für alle, der Überschuss geht gegen Einspeisevergütung ins Netz.

Der Haken ist die Größe. Allgemeinstrom liegt in einem Mehrfamilienhaus meist zwischen 1.500 und 5.000 kWh im Jahr, und davon fällt ein großer Teil nachts an – wenn das Treppenhauslicht brennt und die Sonne nicht scheint. Eine 30-kWp-Anlage liefert rund 28.000 kWh. Der Rest geht für 6 bis 8 Cent ins Netz, statt für 35 bis 40 Cent im Haus zu bleiben. Was die Verteilung auf die Wohnungen bringt, rechnet der Rechner vor; die Wege dorthin stehen im Mieterstrom-Ratgeber.

Drei Dinge, die sofort helfen

  • Zeitschaltbare Verbraucher in die Sonne legen: Zirkulationspumpe, Lüftung, Waschküche, Außenlicht-Tests.
  • Stromfresser finden: Alte Umwälzpumpen und Aufzugsantriebe sind oft der größte Posten; ein Zähler je Allgemeinstromkreis zeigt es.
  • Wallboxen und Gemeinschaftsräume getrennt messen, damit die Umlage sauber bleibt.

Was Energy Flow Control davon übernimmt – und was nicht

Übernimmt: Gemeinschaftsflächen sind eigene Einheiten mit eigenem Zähler. Auf Wunsch verteilt EFC ihren Verbrauch auf die Wohn- und Geschäftseinheiten des Gebäudes – nach der hinterlegten, datierten Fläche; fehlt eine Fläche, rechnet es gleichmäßig je Einheit und weist das in der Abrechnung aus. Nebeneinheiten wie Stellplätze und Keller tragen nicht mit. Der Anteil leerstehender Einheiten wird niemandem berechnet und bleibt beim Betreiber. Ob der verteilte Anteil am Solarausgleich teilnimmt, entscheidet der Tarifplan des Kunden.

Bewusst so gebaut: Die Verteilung ist im Auslieferungszustand aus und muss ausdrücklich eingeschaltet werden – im Zweifel wird nicht verteilt. Was EFC nicht übernimmt: die Entscheidung, welcher Schlüssel in deinem Mietvertrag steht, und die übrige Betriebskostenabrechnung (Hausmeister, Versicherung, Müll).

Du verwaltest ein Objekt mit mehreren Parteien? Rückruf oder Demo anfragen · Beispielabrechnung mit geteiltem Zähler ansehen

Quellen und Weiterlesen

30 Tage kostenlos ausprobieren Preise