Adapter wirkt vollständig und ist an Hardware erprobt – keine bekannten Vorbehalte.
Implementiert, aber mit Vorbehalten (z. B. firmware-abhängige Register oder noch unvollständige Steuerung) – an Hardware zu bestätigen.
Erst als Gerüst angelegt oder nur lesend und unverifiziert – noch nicht verlässlich.
Adapter existiert bereits im Code, ist aber noch nicht in der Geräteauswahl verfügbar.
Am Markt bekannt, aber (noch) nicht angebunden – bewusst nicht oder schlicht noch nicht umgesetzt.
Ratgeber · Betriebskosten
Treppenhauslicht, Aufzug, Heizungspumpe, Außenbeleuchtung, Klingelanlage: Der Allgemeinstrom ist der unauffälligste Posten der Betriebskostenabrechnung – und der einfachste Abnehmer für eine Dachanlage. Was dazugehört, wie er verteilt wird und warum er allein eine Solaranlage nicht auslastet.
Umlagefähig ist, was in der Betriebskostenverordnung steht. Strom taucht dort an mehreren Stellen auf:
Nicht umlagefähig ist, was einzelnen Nutzern zugeordnet werden kann. Dazu gehören die Wallboxen: Ladestrom ist kein Betriebskostenposten, sondern wird je Nutzer vereinbart und abgerechnet (Wallbox-Ratgeber). Hängen Wallboxen am Allgemeinstromzähler, muss ihr Verbrauch über eigene Zähler herausgerechnet werden – sonst zahlen alle Mieter das Laden einzelner.
Ohne andere Vereinbarung gilt die Wohnfläche als Schlüssel (§ 556a Abs. 1 BGB). Mietvertrag oder Teilungserklärung können anderes festlegen: nach Einheiten, nach Personen, nach Miteigentumsanteilen. Zwei Grundsätze bleiben:
Eine Dachanlage, die nur den Allgemeinstrom versorgt, ist rechtlich die einfachste Lösung: Der Vermieter verbraucht seinen eigenen Strom, es gibt kein Lieferverhältnis mit den Bewohnern, die Betriebskosten sinken für alle, der Überschuss geht gegen Einspeisevergütung ins Netz.
Der Haken ist die Größe. Allgemeinstrom liegt in einem Mehrfamilienhaus meist zwischen 1.500 und 5.000 kWh im Jahr, und davon fällt ein großer Teil nachts an – wenn das Treppenhauslicht brennt und die Sonne nicht scheint. Eine 30-kWp-Anlage liefert rund 28.000 kWh. Der Rest geht für 6 bis 8 Cent ins Netz, statt für 35 bis 40 Cent im Haus zu bleiben. Was die Verteilung auf die Wohnungen bringt, rechnet der Rechner vor; die Wege dorthin stehen im Mieterstrom-Ratgeber.
Übernimmt: Gemeinschaftsflächen sind eigene Einheiten mit eigenem Zähler. Auf Wunsch verteilt EFC ihren Verbrauch auf die Wohn- und Geschäftseinheiten des Gebäudes – nach der hinterlegten, datierten Fläche; fehlt eine Fläche, rechnet es gleichmäßig je Einheit und weist das in der Abrechnung aus. Nebeneinheiten wie Stellplätze und Keller tragen nicht mit. Der Anteil leerstehender Einheiten wird niemandem berechnet und bleibt beim Betreiber. Ob der verteilte Anteil am Solarausgleich teilnimmt, entscheidet der Tarifplan des Kunden.
Bewusst so gebaut: Die Verteilung ist im Auslieferungszustand aus und muss ausdrücklich eingeschaltet werden – im Zweifel wird nicht verteilt. Was EFC nicht übernimmt: die Entscheidung, welcher Schlüssel in deinem Mietvertrag steht, und die übrige Betriebskostenabrechnung (Hausmeister, Versicherung, Müll).
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