Adapter wirkt vollständig und ist an Hardware erprobt – keine bekannten Vorbehalte.
Implementiert, aber mit Vorbehalten (z. B. firmware-abhängige Register oder noch unvollständige Steuerung) – an Hardware zu bestätigen.
Erst als Gerüst angelegt oder nur lesend und unverifiziert – noch nicht verlässlich.
Adapter existiert bereits im Code, ist aber noch nicht in der Geräteauswahl verfügbar.
Am Markt bekannt, aber (noch) nicht angebunden – bewusst nicht oder schlicht noch nicht umgesetzt.
Ratgeber · Netz & § 14a
Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Netzbetreiber Wärmepumpen, private Wallboxen, Klimageräte und Speicher bei Netzengpässen drosseln. Im Gegenzug sinkt das Netzentgelt. Was das im Alltag heißt, worin sich die drei Module unterscheiden und warum mehrere Geräte zusammen besser fahren als einzeln.
| Modul | Was es bringt | Voraussetzung | Passt zu |
|---|---|---|---|
| Modul 1 | Pauschale Reduzierung des Netzentgelts je Jahr; die Höhe legt jeder Netzbetreiber selbst fest, üblich sind Beträge im unteren dreistelligen Bereich. | Keine besondere Messung. | Wärmepumpe oder Wallbox am normalen Haushaltszähler. |
| Modul 2 | Der Arbeitspreis des Netzentgelts sinkt um 60 % für den Strom der steuerbaren Geräte. | Eigener Zählpunkt nur für diese Geräte. | Wärmepumpen mit hohem Verbrauch an separatem Zähler. |
| Modul 3 | Seit 1. April 2025: zeitvariables Netzentgelt in drei Stufen – günstig, wenn das Netz leer ist. Nur zusätzlich zu Modul 1. | Intelligentes Messsystem, damit der Netzbetreiber stundenweise abrechnen kann. | Haushalte, die Laden und Heizen in günstige Stunden verschieben können. |
Die konkreten Beträge stehen im Preisblatt deines Netzbetreibers; die Bundesnetzagentur führt die Regeln in ihrem Verbraucherportal zusammen.
Der Unterschied ist bei einem Gerät klein und bei mehreren groß.
Bei der Direktsteuerung dimmt der Netzbetreiber jedes Gerät einzeln auf 4,2 kW. Zwei Wallboxen und eine Wärmepumpe bekommen also drei starre Deckel – auch wenn gerade nur ein Auto laden muss.
Mit einem Energiemanagementsystem (EMS) gibt der Netzbetreiber stattdessen ein Budget für den Netzanschluss vor. Das EMS verteilt es: Das Auto, das morgen früh los muss, bekommt mehr; die Wärmepumpe mit vollem Puffer tritt zurück. Das Budget wächst mit der Zahl der Geräte, aber nicht linear – selten ziehen alle gleichzeitig Volllast:
Pmin = 4,2 kW + (n − 1) · 4,2 kW · GLF(n)
| Geräte n | Gleichzeitigkeitsfaktor | Budget am Netzanschluss |
|---|---|---|
| 1 | 1,00 | 4,20 kW |
| 2 | 0,80 | 7,56 kW |
| 3 | 0,75 | 10,50 kW |
| 4 | 0,70 | 13,02 kW |
| 8 | 0,50 | 18,90 kW |
Das Signal kommt über eine Steuerbox des Netzbetreibers (am intelligenten Messsystem, perspektivisch per EEBUS) oder übergangsweise über einen Rundsteuerempfänger mit Schaltkontakt. Dein EMS muss beides entgegennehmen können und im Zweifel – wenn das Signal fehlt – sicherheitshalber begrenzen statt ungebremst weiterzubeziehen.
Der Netzbetreiber darf verlangen, dass die Begrenzung tatsächlich umgesetzt wurde. Dafür braucht es ein Protokoll je Steuerfenster: Beginn, Ende, Sollwert und die gemessene Leistung beziehungsweise die Zählerstände der betroffenen Geräte. Ein Blatt Papier reicht hier nicht mehr; das sollte das EMS automatisch mitschreiben und über Jahre aufbewahren.
Übernimmt: das EMS-Budget nach der Gleichzeitigkeitsformel über alle steuerbaren Geräte (Wallboxen, Wärmepumpe, Speicher, Klima, Heizstab), Verteilung nach Bedarf und eingestellter Rangfolge, PV- und Speicheranteil bleiben unangetastet, Fail-safe bei fehlendem Signal, Abriegelungsnachweis je Steuerfenster mit 60-Sekunden-Messproben und Zählerständen, rund drei Jahre rückwirkend abrufbar. Standard ist aus; aktiviert wird in der Oberfläche.
Ehrlich zu den Grenzen: Der Rundsteuerempfänger-Pfad ist im Feld erprobt, der EEBUS-Steuerbox-Pfad ist implementiert, aber noch nicht am realen Gerät verifiziert. Die Drosselung der Wärmepumpe im § 14a-Pfad ist noch nicht durchgängig bestätigt. Den Nachweis gibt es bislang als Report in der Oberfläche, nicht als CSV- oder PDF-Export.
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